Allgemeine Geschäftsbedingungen
Oldtimerteilehandel E. Schäper
I. Allgemeines
- 1. Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie
sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil für unseren gesamten Geschäftsverkehr und
werden mit Auftragserteilung vom Käufer als bindend anerkannt. Mündliche Nebenabreden
wurden nicht getroffen. Ist der Käufer Unternehmer, bedürfen abweichende Geschäftsbedingungen,
Nebenabreden und Änderungen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Falle unserer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
- 2. Sollten einzelne Teile nachstehender Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht
die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen.
- 3. Erfüllungsort und - soweit der Käufer Unternehmer ist - ausschließlicher Gerichtsstand für
sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen einschließlich
von Klagen aus Schecks und Wechseln ist für beide Teile hinsichtlich aller Verbindlichkeiten
Lüdinghausen. Es gilt deutsches Recht.
II. Angebot und Vertragsabschluss
- 1. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Bezugnahmen auf Angaben und Abbildungen
in Preislisten dienen nur der Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zu bildoder
maßgetreuer Belieferung. Entscheidend ist die handelsübliche und normierte Beschaffenheit
der Sache. Ist der Käufer kein Verbraucher, bedürfen Garantieübernahmen zu ihrer
Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Öffentliche Äußerungen anderer Hersteller
bezüglich der Beschaffenheit einer Kaufsache binden uns gegenüber einem Käufer, der nicht
Verbraucher ist, nicht, es sei denn, diese Angaben werden durch uns schriftlich bestätigt.
- 2. Allein durch Bestellung über das Online-Formular unserer Homepage wird kein rechtsverbindlicher
Vertrag geschlossen, da Art und Verfügbarkeit der bestellten Teile zunächst geprüft
werden müssen. Für jede Bestellung wird aus diesem Grunde ein individuelles Angebot
versandt, welches auch genaue Angaben zu Versandkosten und Verfügbarkeiten enthält.
Erst durch Annahme dieses Angebots durch den Kunden, wird der Vertrag geschlossen.
- 3. Preise verstehen sich bei Selbstabholung in Euro ab Lager Ascheberg. Bei Anlieferung
durch uns berechnen wir Fracht-, Versand- bzw. Verwaltungspauschalen. Für Nacht- und
Express-Anlieferungen berechnen wir nach den von uns ausgelegten Zonen- und Gewichtstarifen.
Maßgeblich sind stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der zu dieser
Zeit gültigen Mehrwertsteuer.
- 4. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers
zu mindern geeignet sind, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen, unter Setzung
einer Frist Sicherheiten zu verlangen und Vorauszahlung zu fordern und nach Ablauf
dieser Frist vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten.
- 5. Die Verpackungskosten sind im Preis nicht enthalten. Die Verpackung wird billigst berechnet
und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurückgenommen.
III. Lieferung, Lieferverzögerung und Abnahme
- 1. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Teillieferungen sind zulässig. Besondere Umstände, z.B. höhere Gewalt, Streik usw., verlängern
die Lieferzeit angemessen und berechtigen uns vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
sofern der Käufer ein Unternehmer ist. Führen entsprechende Störungen zu
einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Schadensersatzansprüche sind in
Abschnitt V.4. geregelt.
- 2. Der Käufer kann uns frühestens nach Ablauf des schriftlich vereinbarten Liefertermins in
Verzug setzen. Ein Unternehmer muss, um vom Vertrag zurücktreten zu können oder Schadensersatz
zu verlangen, uns darüber hinaus eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.
- 3. Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der von einem Unternehmer bestellten
Waren geht mit der Absendung an den Besteller über, auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen oder frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen
Wunsch und geht zu Lasten des Käufers. Die Wahl der Transportwege und -
mittel geschieht mangels besonderer Weisung durch uns ohne Gewähr für die billigste und
schnellste Verfrachtung. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Vertragspartner
nicht von der Abnahmeverpflichtung. Schadensersatzansprüche sind in Abschnitt V.4. geregelt.
- 4. Verlangen wir Schadensersatz wegen grundloser Verweigerung der Warenannahme durch
den Käufer, so beträgt dieser 15 % des jeweiligen Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher
oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden
nachweist. Der Käufer kann nachweisen, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist.
- 5. Bei Sonderanfertigung bleibt eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % der bestellten
Menge vorbehalten.
IV. Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnung
- 1. Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Die Zahlung
hat innerhalb der Frist so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche
Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Ist mit dem Käufer Zahlung
im Lastschriftverfahren vereinbart, so ermächtigt er uns damit, von der angegebenen
Kontoverbindung sämtliche Rechnungsbeträge einzuziehen. Zugleich wird das Kreditinstitut
des Käufers bereits jetzt angewiesen, uns oder einem von uns beauftragten Dritten bei
Nichteinlösung der Lastschriften oder bei Widerspruch gegen die Lastschriften auf Anforderung
Namen und Anschrift des Käufers mitzuteilen, damit wir unseren Anspruch geltend machen
können. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen
unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
- 2. Vertreter oder sonstige Mitarbeiter sind nicht inkassoberechtigt. Zahlungen an diese Personen
befreien insofern nicht von der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verwender, es
sei denn, diese haben eine Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen.
- 3. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit
etwaiger Wechsel – sofort zur Zahlung fällig, wenn
- a) der Käufer, der nicht Unternehmer ist, mit mindestens 2 aufeinanderfolgenden Raten
ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist,
mindestens
1/10 des Kaufpreises beträgt.
- b) der Käufer, der Unternehmer ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen
eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
4. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche offenen
Rechnungen aus der Geschäftsverbindung unter Aufhebung vereinbarter Fälligkeiten mit
einer Zahlungsfrist von 10 Tagen fällig zu stellen.
5. Gegenüber Kaufpreisforderungen ist Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten fälligen Forderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsund
anderen Leistungsverweigerungsrechten ist ausgeschlossen, es sei denn, sie stammen
aus demselben Vertragsverhältnis.
V. Gewährleistung und Haftung
- 1. Nach Abholung oder Lieferung sind die Waren unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit
und Unversehrtheit oder Beschaffenheit zu überprüfen und Mängel bei uns – ist der Käufer
kein Verbraucher innerhalb von 2 Tagen – anzuzeigen. Voraussetzung ist, dass die Ware ordnungsgemäß
quittiert wurde. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Woche nach Entdeckung
anzuzeigen. Entstehen durch Unterlassen dieser Anzeige weitere Mängel oder Schäden,
ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Bezüglich Gebrauchtartikeln wird die Geltendmachung
von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Unternehmern ausgeschlossen und
gegenüber Verbrauchern auf 1 Jahr begrenzt.
- 2. Transportschäden oder Fehlmengen sind auf dem Frachtbrief durch die Bahn zu bescheinigen,
ansonsten durch den Fahrer und die bei der Entladung beteiligten Personen unter
Angabe von Namen und Anschriften.
- 3. Wir bestimmen bei nachweislichem Auftreten eines Mangels, ob wir nachliefern oder
nachbessern, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher. Im Falle der Nacherfüllung zugunsten
eines Käufers, der nicht Verbraucher ist, tragen wir nicht solche Kosten, die dadurch entstehen,
dass die nacherfüllungsbedürftige Sache an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung
des Käufers gebracht wurde, sofern dies nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch
der Sache entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt für den Käufer, der nicht Verbraucher
ist, ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Ist zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit die
Rücksendung des Liefergegenstandes an das Lieferwerk erforderlich, so erfolgt die Nachlieferung
unter dem Vorbehalt, dass die Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes durch das
Lieferwerk bestätigt wird. Die Ersatzlieferung erfolgt in einem solchen Falle nur gegen
Rechnungsstellung.
- 4. Schadensersatz statt Erfüllung kann vom Käufer nicht verlangt werden. Wir haften bei
einfacher Fahrlässigkeit für typischerweise eintretende und vorhersehbare Sachschäden, die
aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultieren. Darüber hinaus ist die Haftung
auf Sachschäden begrenzt, die von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden
sind. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene
Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haften wir nur
für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien
oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Vorstehende
Haftungsbeschränkungen
gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen
sowie bei Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- 5. Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen ist der Lieferschein bzw. die Rechnungskopie
beizufügen. Die aus Anlass einer nicht gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden Kosten
trägt der Käufer.
VI. Eigentumsvorbehalt
- 1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dem jeweiligen Liefervertrag vor. Ist der Käufer ein Unternehmer, gilt der Eigentumsvorbehalt
auch für die Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent sowie laufender Rechnungen), die wir aus laufenden Geschäftsbeziehungen
gegenüber dem Käufer haben. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden
als Vorbehaltsware bezeichnet.
- 2. Verbindung, Verarbeitung, Umbildung und dergleichen der Liefergegenstände erfolgen
stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Der Käufer erhält dann in Höhe
unseres Eigentumsanteils ein Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltssache. Erlischt unser
(Mit-)Eigentum hierdurch jedoch, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum
des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.
- 3. Der Käufer darf Vorbehaltswaren nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern oder
verarbeiten. Erlischt der Eigentumsvorbehalt aus anderen als den unter Ziffer Vl.2. genannten
Gründen, insbesondere durch Weiterveräußerung usw., so tritt der Käufer uns bereits
jetzt seine daraus entstehenden Ansprüche zur Sicherheit ab, gleichviel ob er die Ware zusammen
mit anderen Leistungen oder an einen oder mehrere Abnehmer veräußert. Der
Käufer setzt uns sofort von vereinbarten Abtretungsverboten in Kenntnis. Auf unser Verlangen
gibt er die Abtretung den Drittschuldnern bekannt, erteilt uns alle zur Geltendmachung
unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und händigt uns die Unterlagen aus.
- 4. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns gemäß vorstehenden Bedingungen
abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen; er hat die eingegangenen Beträge sofort an
uns abzuführen. Bei Verzug oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers entfällt diese Einzugsermächtigung
ohne Widerruf. Übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie laufender Rechnung)
um mehr als 30 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers übersteigende Sicherungen nach
eigener Wahl frei.
- 5. Der Käufer ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, dafür auftretende Kosten
zu tragen und sie unentgeltlich zu verwahren. Er darf sie nicht verpfänden, zur Sicherung
übereignen oder in ähnlicher Weise über sie verfügen. Eine solche Beeinträchtigung muss
uns sofort mitgeteilt werden. Der Käufer, der Unternehmer ist, ist verpflichtet, die Vorbehaltsware
gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr auf seine Kosten zu versichern und dies uns
auf Verlangen durch Vorlage des Versicherungsscheines und der letzten Prämienquittung
nachzuweisen.
- 6. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt
nicht nach, können wir den Liefergegenstand vom Käufer herausverlangen
und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses
auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
- 7. Verlangen wir Herausgabe des Liefergegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluss von
etwaigen Zurückbehaltungsrechten – es sei denn, sie beruhen auf dem Liefervertrag – verpflichtet,
den Liefergegenstand unverzüglich an uns herauszugeben. Für den Fall seines Zahlungsverzuges
gestattet uns der Käufer hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware sofort
abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten.
- 8. Behandelt der Käufer die Sache nicht seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt
entsprechend oder kommt er seinen Auskunftspflichten nicht nach, ist die Aufrechterhaltung
des Vertrages für uns unzumutbar. Wir können dann – sofern erforderlich nach Fristsetzung
– vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt Erfüllung verlangen.
VII. Widerrufsrecht
Soweit der Käufer Verbraucher ist, steht ihm wie folgt ein Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
- a) im Falle eines Baugruppenüberholungsvertrages ab dem Tag des Vertragsabschlusses.;
- b) im Falle eines Kaufvertrages ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter,
der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.;
- c) im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen
Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden ab dem Tag an dem
Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in
Besitz genommen haben bzw. hat.;
- d) im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder
Stücken ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer
ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw.
hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Oldtimer-Teilehandel Schäper, Inhaber
E. Schäper, Forsthövel-Münsterstr. 126, 59387 Ascheberg, Telefon: 02599-92210, Fax:
02599-92211, info@oldtimerteile.net) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der
Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden,
das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,
die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,
mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis
wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben,
dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an zurückzusenden
oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist
von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 20
EUR geschätzt; für Speditions- und Sperrgüter sowie Auslandsrücksendungen sind deutlich höhere Kosten
zu erwarten.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser
Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise
der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen (Baugruppenüberholung) während der Widerrufsfrist
beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der
dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im
Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Oldtimerteile E. Schäper
Forsthövel-Münsterstr. 126
59387 Ascheberg
Fax: 02599-92211
E-Mail: info@oldtimerteile.net
Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*), den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren(*) /
die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*):
- Ware / Diensleistung(*) (evtl. Art.-Nr. / Menge):
- Bestellt am / Erhalten am (*):
- Name des/der Verbraucher(s):
- Anschrift des/der Verbraucher(s):
- Unterschrift des/der Verbrauches (nur bei Mitteilung auf Papier):
- Datum:
(*) Unzutreffendes bitte streichen